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Überspannungsschutz im Wohnungsbau

...Pflicht oder Nicht?

Der neue Fernseher, die Photovoltaik-Anlage, die Ferienfotos auf dem Computer oder sie elektrische Steuerung der Fensterstoren – haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, was für ein Schaden eine Überspannung anrichten könnte?


In der Praxis stellte man sich immer wieder die Frage, ob im Wohnungsbau eine Überspannungs-Schutzeinrichtung (SPD) installiert werden muss, oder ob man darauf verzichten kann. Dies hat in der Vergangenheit zu regen Diskussionen und Unsicherheiten geführt.


In der Niederspannungsinstallationsnorm SN 411000 (NIN2020) Kapitel 4.4.3 wurde dieser Thematik mehr Aufmerksamkeit geschenkt und der Frage «Pflicht oder Nicht» entgegengewirkt.


Seit dem 1. Januar 2020 gilt für den Wohnungsbau folgende Regelung:
ØAuf den Schutz kann verzichtet werden, wenn der Wert der elektrischen Anlage kleiner als der 50-fache Wert der Überspannungs-Schutzeinrichtung am Anlage-Einspeisepunkt ist.

BERECHNUNGSBEISPIEL:

Aus dem Berechnungsbeispiel geht klar hervor, dass die Kosten der elektrischen Anlage um ein vielfaches höher sind, als die des SPD inkl. Installationskosten . Bsp. CHF 50’000.00 : 50 = 1’000.00.

Daher ist die Installation einer Überspannungs-Schutzeinrichtung vorgeschrieben.

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